Advecco Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ADVECCO mit Sitz in Graz, und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik und Werbeagentur) , insbesondere Social Media Management, Website-Design und -Entwicklung, Erstellung von Inhalten und digitales Marketing, Suchmaschinen-Optimierung (SEO), Social Media Marketing, sowie WebsiteWartung und –Support.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt

2. Vertragsgegenstand

2.1. ADVECCO erbringt für den Kunden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

2.2. Änderungen oder Ergänzungen der beauftragten Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder die schriftliche Auftragsbestätigung durch ADVECCO zustande.

3.2. Angebote von ADVECCO sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

4. Leistungsumfang und Pflichten des Kunden

4.1. ADVECCO erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und ADVECCO bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen nach Kräften zu unterstützen.

4.3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen von ADVECCO richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen.

5.2. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3. Bei Zahlungsverzug ist ADVECCO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen auszusetzen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. ADVECCO haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ADVECCO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. ADVECCO übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust.

6.4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines halben Jahres nach Abnahme der Leistung.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. ADVECCO haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ADVECCO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. ADVECCO übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

7.2. ADVECCO verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verarbeiten.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

8.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung.

9.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz. ADVECCO Adresse: Waagner-Biro-Straße 67d/8020 Graz-Österreich E-Mail: office@advecco.at Telefon: +43 664 154 0103 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Advecco – Grafikdesign

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen Advecco Grafik (nachfolgend Designer genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier angeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier angeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen der Designer ausdrücklich zustimmt.

1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind zusätzlich zu diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.



2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, wird jeweils nur einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

2.6 Der Designer hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Designer 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

 

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2.8 Der Designer behält sich das Recht die erstellten Designs als Referenzprojekte in seinen Webpräsenzen (Website, Social-Media Plattformen) bzw. für eigene Print-Werbeprodukte zu verwenden. Dies kann jederzeit mit einem Mail an office@advecco.at widerrufen werden.

 

2.9 Lizenzen von für den Auftraggeber erworbene Stockfotos (der Designer verwendet die Datenbank von AdobeStock) werden genau in dem Moment, in dem der Designer die Kommunkiationsmittel zur Nutzung überlässt, an den Auftraggeber übertragen. Die Lizenz geht vom Designer zum Auftraggeber über.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.



2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, wird jeweils nur einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

2.6 Der Designer hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Designer 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

 

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2.8 Der Designer behält sich das Recht die erstellten Designs als Referenzprojekte in seinen Webpräsenzen (Website, Social-Media Plattformen) bzw. für eigene Print-Werbeprodukte zu verwenden. Dies kann jederzeit mit einem Mail an office@advecco.at widerrufen werden.

 

2.9 Lizenzen von für den Auftraggeber erworbene Stockfotos (der Designer verwendet die Datenbank von AdobeStock) werden genau in dem Moment, in dem der Designer die Kommunkiationsmittel zur Nutzung überlässt, an den Auftraggeber übertragen. Die Lizenz geht vom Designer zum Auftraggeber über.

3 Vergütung

3.1 Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen für reine Design-Leistungen sind Beträge, die 20% Umsatzsteuer enthalten.

 

3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend abgerechnet.

4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z. B. Print in einer Druckerei) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Designers angeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

 

5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen

6 Eigentumsvorbehalt etc

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2 Die Versendung der Arbeiten und Printprodukte erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

7 Digitale Daten

7.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

7.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung ist dem Designer eine Druckfreigabe schriftlich zu erteilen.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9 Gewährleistung

9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9 Gewährleistung

9.1 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10 Haftung

10.1 Der Designer haftet, sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.

10.7 Für die wettbewerbs-kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten, sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Designer nicht.

12 Schlussbestimmung

12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, entspricht der Erfüllungsort dem Sitz des Designers.

12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

12.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers. Der Designer ist berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Advecco – Hosting

1 Geltung

1.1 Die Firma Advecco (im Folgenden Hoster genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde dem entgegenstehende oder abweichende AGB verwendet.

2 Leistungen des Hosters

2.1 Der Hoster kann eine vom Provider (World4You Internet Service GmbH) gewährleistete Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel garantieren. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die der Provider nicht zu vertreten hat.

2.2 Der Provider (World4You Internet Service GmbH) kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

3 Vertragsschluss

3.1 Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Leistungspaketen und Angeboten auszuwählen. Nach erfolgter Auswahl und Bekanntgabe der notwendigen Daten erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung, die den Zugang Ihrer Bestellung bestätigt. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Auftragsbestätigung. Der Hoster ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Der Vertrag kommt durch explizite Annahme des Kundenauftrags durch den Hoster oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch den Hoster zustande.

4 Registrierung und Zugangsdaten

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten vollständig und korrekt dem Hoster anzugeben und diese bei Änderung sofort bekanntzugeben. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese bei Änderung nicht zeitnah bekanntgegeben, so ist der Hoster berechtigt den Nutzer nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren oder auszuschließen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und dem Hoster unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

5 Preise und Zahlungen

5.1 Die Preise und Abrechnungszeiträume können Sie den jeweiligen Leistungs- und Angebotsbeschreibungen entnehmen. Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen.

6 Leistungsüberschreitungen

6.1 Die Leistungsbeschreibung unserer Angebote enthält eine Angabe des Leistungsumfangs. Sie haben die Möglichkeit durch das Buchen optionaler Leistungen den Leistungsumfang zu erhöhen.

7 Vertragsdauer

7.1 Die Vertragsdauer der vom Hoster angebotenen Leistungen können Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnehmen. Grundsätzlich ist die Mindestvertragsdauer für Webspace Produkte, Domains und SSL-Zertifikate 1 Jahr. Die Kündigung des Vertrages muss 60 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeitperiode. Wurde mit dem Kunden eine andere Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit erneut um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht 60 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Erhalt der ersten Rechnung.

7.2 Werden zusätzliche Optionen gebucht oder gekündigt, so berührt dies die Vertragslaufzeit der anderen gebuchten Leistungen nicht.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.

8 Widerrufsbelehrung

8.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

8.2 Der Widerruf ist zu richten an: Advecco Waagner-Biro-Straße 67d A-8020 Graz E-Mail: office@advecco.at

8.3 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

8.4 Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

9 Registrierung von Domains

9.1 Sofern der Kunde den Hoster mit der Registrierung einer Domain beauftragt, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (Registriert) zustande. Der Hoster wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.

9.2 Der Hoster hat auf die Domainvergabe durch den Registrar keinen Einfluss. Der Hoster überprüft auch nicht, ob die Registrierung gegen Rechte Dritter verstößt.

9.3 Der Hoster ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben.

9.4 Der Hoster agiert ausschließlich als administrativer Ansprechpartner für den Registrar. Die Abrechnung der Domainkosten erfolgt über den Hoster. Die Kündigung der Domain hat rechtzeitig (60 Tage vor Ablauf der Mindestvertragsdauer) zu erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag für eine weitere Periode.

10 Unzulässige Nutzung

10.1 Der Kunde darf die vom Hoster zur Verfügung gestellten Leistungen / Ressourcen / Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw.

Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte: Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
gewaltverherrlichende Inhalte
pornografische / erotische Inhalte oder Angebote
Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden / Weiterleitung von Datenströmen und / oder E-mails (Spam-Mail-Bombing)
Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige
Handlungen zu unterbinden, sobald wir Kenntnis von diesen erlangen.

11 Sperrung und Ausschluss

11.1 Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB bzw. Leistungsüberschreitungen sind wir berechtigt, den Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen.

12 Freistellung

12.1 Sollte der Hoster wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten oder aufgrund von Handlungen des Nutzers in Anspruch genommen oder geklagt werden, so ist der Nutzer verpflichtet den Hoster von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die uns wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

13 Nutzungsrechte

13.1 Sofern der Hoster dem Kunden vom Hoster stammende Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein einfaches nicht ausschließliches Recht, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Stammt die Software von Dritten so gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters bzw. der jeweiligen Open-Source-Software.

 

13.2 Für vom Hoster stammende Werke / Software leisten wir Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

14 Haftung

14.1 Der Hoster haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das Fehlen von Beschaffenheitsangaben / Garantien.

14 Haftung

14.1 Der Hoster haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das Fehlen von Beschaffenheitsangaben / Garantien.

15 Datenschutz

15.1 Es wird mit jedem Kunden eine eigene Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO abgeschlossen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

16.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Österreich verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

16.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Österreich verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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